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Das Buch:
"Pensionszusage-
richtig gemacht"
Autoren:
Beck / Henn

Fehlerhafte Texte


Nicht nur bestehende Deckungslücken gefährden der Erfolg einer Pensionszusage, sondern auch ganz besonders fehlerhafte Textgestaltungen von Pensionszusagetexten sind oft ein Grund für den Verlust der angedachten Pension.

Ein Beispiel hier ist der weit verbreitete Widerrufsvorbehalt in folgender oder ähnlicher Form, den viele Pensionszusagetexte beinhalten:

"Sollten sich die wesentlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Zusage verändern oder verschlechtern, behalten wir uns das Recht vor, die Pensionszusage zu kürzen oder ganz einzustellen".

Mit einer solchen oder ähnlichen Formulierung wird jede Insolvenzsicherung unterlaufen. Auch eine bestehende Verpfändung der Rückdeckung nützt in diesem Fall nichts.

Diese Formulierung gibt z.B. dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Pensionszusage zu widerrufen, da sich die Verhältnisse ja tatsächlich verschlechtert haben.

Wird die Pensionszusage aber widerrufen, erlischt der Anspruch des Geschäftsführers. Damit wird auch die Verpfändung der Rückdeckung unwirksam, da ja kein Anspruch mehr besteht.

Neben verschiedenen fehlerhaften Pensionszusagetexten, führt auch eine sich ständig verändernde Rechtssprechung, die in vielen Pensionszusagen nicht berücksichtigt ist, dazu, dass viele Geschäftsführer die gewünschte Pension niemals erhalten.

Unberücksichtigt ist hier noch die Tatsache, dass viele Unternehmen ein großes Problem haben, wenn wegen solcher Fehler mehrere 100.000 € in der Bilanz als Gewinn ausgewiesen werden müssen, weil die Finanzverwaltung die Rückstellungen nicht anerkennt.

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